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Europäische Verordnungen auf dem Radar. Beispiel: RoHs und Beleuchtung

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RoHS. Eine Abkürzung für Verordnungen, die alle, die unternehmerisch unterwegs sind, auf ihrem Radar halten sollten.

RoHS steht für Richtlinien in der Europäischen Union, die für die Beschränkung beim Verwenden gefährlicher Stoffe steht. Sie wurde zur Kontrolle von Gefahrenstoffen erstellt, die häufig in elektrischen und elektronischen Geräten und Waren vorkommen. Sie denken: Ich produziere diese nicht, ein Thema weniger? Doch es betrifft auch die Ausstattung der Facility von Unternehmen – Größen-unabhängig.

Projektmanager Nachhaltigkeit des Mittelstand-Digital Zentrums WertNetzWerke durchleuchtet relevante Richtlinien

Wissen Sie (weitestgehend), welche Verordnung in der EU oder welches Gesetz in Deutschland für Sie und Ihre Produkte heute gelten – oder vielleicht in Kürze in Kraft treten werden?  Der Abkürzungen und Namen gibt es reichlich. Wie gut kennen Sie sich aus bei LKSG, CEAP, ESPR, PPWR, GCR, CSDDD, CSRD, NRFD, REACH, RoHS, FF55P, SDG oder OZG?

Steigende Frequenz von Gesetzgebung zielt auf: mehr Fokus auf Klima, Kund:innen – weniger Risiken

Die Megatrends unserer Zeit, die diese vielen neuen Bestimmungen erforderlich machen, tatsächlich die Frequenz der in Kraft tretenden neuen Regelungen stetig steigen lässt, sind unter anderem:

  • der Klimawandel: Treibhauseffekt, Erderwärmung und Biodiversität
  • die Gefährdung durch globalisierte Lieferketten
  • Post COVID-19
  • der russische Überfall auf die Ukraine 2022

Seit geraumer Zeit sind die Liefernetzwerke der Unternehmen im deutschen Mittelstand nicht nur marginal gestört. Besonders die Folgen der Corona-Pandemie, der monatelang ausgesetzte Nachschub durch den havarierten Frachter „Ever Given“ im Suezkanal und nicht zuletzt der Überfall Russlands auf die Ukraine führen immer wieder zu Verunsicherungen. Aber auch Hacker-Angriffe oder extreme Flutereignisse infolge von Klimawandel rütteln an den Grundfesten mittelständischer Geschäftsabläufe.

Aktuell, ab 24. August 2023: Durchblick zur Zukunft von Leuchtstoffröhren und Leuchtstoffmitteln

Ab 24. August 2023 dürfen T5- und T8-Leuchtstoffröhren* EU-weit nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Hintergrund hierzu ist die EUROPÄISCHE VERORDNUNG 2019/2020/EU bzw. die 2019/2015/EU mit der RoHS-Richtlinie als nächste Stufe des Verbots von Leuchtstofflampen; wobei der Einsatz von Quecksilber in Leuchtmitteln schon seit längerem verboten ist.

Zur Erklärung, denn auch hier gilt es, Spezifikationen: Bei diesem Beispiel werden betroffen sein: T8-Leuchtstofflampen mit Durchmesser 26 mm und Sockel G13 sowie T5-Leuchtstofflampen mit Durchmesser 16 mm und Sockel G5.

Das schärfere Verbot beabsichtigt nicht ausschließlich solche Beleuchtungsprodukte vom Markt zu entfernen, sondern soll auch dazu dienen, die Entwicklung energiesparender und nachhaltiger Leuchtmittel zu forcieren, Kreislaufwirtschaft zu stärken und relevante Informationen für Verbraucher:innen bereitzustellen. Dies hat zur Folge, dass sich viele Unternehmen jetzt mit der Erneuerung ihrer Beleuchtung auseinandersetzen müssen, wenn sie nicht die in der SLR-Verordnung (Single Lighting Regulation) geforderte Mindesteffizienz erreichen.

Wissen und Handeln: Bei Hälfte der mittelständischen Unternehmen Leuchtmittel veraltet

Erschreckend, allerdings ein gutes Beispiel für die Situation: Die EWE AG hat in Zusammenarbeit mit Statista das Whitepaper „LED statt Leuchtstoffröhre" erstellt, in dem 100 Verantwortliche aus Facility Management und Geschäftsführungen mittelständischer und großer deutscher Unternehmen zum Thema Beleuchtung befragt wurden. Ein zentrales Ergebnis: Mehr als die Hälfte der Befragten ist nicht über die Änderungen der RoHS-Richtlinie informiert und fast drei Viertel der Unternehmen setzen noch veraltete Leuchtmittel ein.

Dies verwundert nicht angesichts der Vielzahl an Regelwerken. Das Mittelstand-Digital Zentrum WertNetzWerke wird aus diesem Grund zukünftig stärker auch bei solch einem Aufgabenkomplex Entscheider:innen und Verantwortlichkeiten in kleineren und mittleren Unternehmen des Mittelstands zur Seite stehen. Wir halten Sie immer auf dem Laufenden.

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